Ich habe folgende Regelfrage und bitte um Beantwortung: Ist die Signatur für Kulturland (gelb mit schwarzen Punkten, Nr. 415) in der Karte nur zu verwenden wenn damit bezweckt werden soll, dass diese Fläche aufgrund der Bepflanzung nicht belaufen werden darf (=Sperrgebiet) oder generell auch für (im Moment unbepflanzte) Äcker? Wäre diese Fläche auch im zweiteren Fall Sperrgebiet? Darf so eine Fläche generell nicht belaufen werden od. muss ein Hinweis in der Läuferinformation stehen bzw. ein Sperrgebiet in der Karte eingezeichnet sein? Wie verhält es sich mit dem Belaufen einer solchen Fläche am Rand (Feldrain)? Danke für eure Antworten!
415 Cultivated land Cultivated land which is seasonally out-of-bounds due to growing crops may be shown with a black dot screen. Colour: yellow 100%, black5%(12.5 lines/cm).
Bin schon gespannt, was die generelle Meinung ist...
Es gab 2009 einen etwas von der IOF-Regelung abweichenden Beschluss, dass "verboten" strenger auszulegen ist. Siehe Orientierung 1/2009, Seite 31 ("Aus dem Verband"). Allerdings steht dort auch bebautes Kulturland als verbotene Fläche aufgelistet.
Daraus würde ich schließen, dass ein unbebauter (z.B. frisch abgeernteter) Acker belaufen werden darf - es sei denn, es ist in der Läuferinformation anderes angegeben oder in der Karte eine Sperrfläche eingezeichnet. Neben der bebauten Fläche (also ganz am Rand) sollte man laufen dürfen, wenn keine Sperrfläche vorhanden ist.
Meiner persönlichen Meinung nach sollten speziell im Herbst (wenn nicht sowieso alles bebaut ist) Äcker, die nicht belaufen werden dürfen, bei möglichen Routenwahlen darüber als Sperrgebiet auf der Karte eingezeichnet werden. Wenn man irgendwo im Wald eine Routenwahlentscheidung trifft, kann man ja nicht ahnen, ob der Acker bebaut oder leer ist. Zumindest ein Hinweis in der Läuferinfo (so wie z.B. kürzlich bei einem WOLV-Cup) wäre sinnvoll.
Vielleicht könnte man hier eine Regelung einführen, die keine verschiedenen Auslegungen ermöglicht. (Es gibt sicher Grenzfälle: Woran erkenne ich, ob ein Feld bereits bebaut oder noch leer ist?)
In der österreichischen WO haben wir keine genauere Definition, werde ich aber gerne als Anregung für das nächste "Update" aufnehmen.
D.h. unbebauter Acker darf betreten werden.
Jedenfalls hilfreich ist ein Hinweis in der Läuferinformation bzw. ein Einzeichnen auf der Karte ist notwendig, wenn auch der unbebaute Acker ein Sperrgebiet darstellen soll.